Ablauf
01
Kontaktaufnahme
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch mit mir. Sollten vorab Fragen auftreten, zögern Sie nicht sich mit diesen an mich zu wenden.
Sie erreichen mich unter den folgenden Kontaktdaten:
Telefonnummer: 015754212440
Mailadresse: praxis.ayseli@gmail.com
02
Erstgespräch
Ein Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, um festzustellen, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können. Sie erhalten eine Einschätzung dazu, ob eine ambulante Psychotherapie ein passendes Unterstützungsangebot darstellt, und können all Ihre offenen Fragen klären.
03
Probatorik und Antragstellung
Nach einem Erstgespräch finden in der Regel 2-4 sogenannte probatorische Sitzungen statt. In diesen nehmen wir uns Zeit, Ihre aktuelle Situation besser zu verstehen und einzuordnen. Falls eine Kostenübernahme beantragt werden soll, schauen wir gemeinsam, welche Schritte hierfür notwendig sind.
04
Therapiebeginn
Nach Abschluss der probatorischen Sitzungen und ggf. Klärung der Kostenübernahme kann Ihre Therapie beginnen. Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt, je nach Bedarf kann auch ein anderer Rhythmus vereinbart werden. Zu Beginn legen wir gemeinsam Therapieziele fest, die wir im Verlauf regelmäßig gemeinsam evaluieren.
Kosten und Abrechnung der Psychotherapie
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel übernommen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Da private Krankenversicherungen und Beihilfestellen unterschiedliche Regelungen haben, empfehle ich Ihnen, bereits vor dem Erstgespräch zu klären, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Tarif erstattet werden.
Selbstzahlende
Wenn Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst tragen möchten, kann die Behandlung ohne vorherige Antragstellung bei einer Krankenkasse oder Versicherung begonnen werden. Dies ermöglicht einen unkomplizierten Therapiebeginn sowie ein hohes Maß an Flexibilität bei der Gestaltung der Behandlung.
Da die Abrechnung nicht über Ihre Krankenversicherung erfolgt, wird die Psychotherapie dort nicht dokumentiert. Dies kann zum Beispiel im Zusammenhang mit späteren Gesundheitsprüfungen von Bedeutung sein.
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bequem per Überweisung begleichen können.
Bei Fragen zu den Rahmenbedingungen sprechen Sie mich gerne an — ich unterstütze Sie dabei, für sich eine passende Lösung zu finden.
Gesetzliche Krankenversicherung und Kostenerstattung
Ich führe eine Privatpraxis und verfüge über keine Kassenzulassung. Daher können die Kosten für eine Psychotherapie nicht regulär über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens zu beantragen.
Zu Beginn klären wir gemeinsam Ihren individuellen Behandlungsbedarf und besprechen die notwendigen Schritte für die Antragstellung. Je nach Krankenkasse können hierfür unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein. Gerne unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung des Antrags.
In der Regel findet vorab ein Erstgespräch statt. Dieses wird mit 134,06 Euro berechnet, ist selbst zu tragen und wird in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
Falls ein Erstgespräch nicht möglich oder nicht gewünscht ist, kann alternativ zunächst ein kurzes organisatorisches Telefonat stattfinden. Im Anschluss können direkt probatorische Sitzungen im Rahmen der Kostenerstattung beantragt werden.
Bei Fragen zum Kostenerstattungsverfahren sprechen Sie mich gerne an — ich unterstütze Sie dabei, die notwendigen Schritte gut vorzubereiten.